Ärztlich verordnete Pflegeleistungen werden über die Grundversicherung KVG abgerechnet.
Die erbrachten Pflegestunden werden zulasten der Krankenversicherung direkt den Krankenkassen in Rechnung gestellt.
Seit 1. April 2018 gilt im Kanton Bern eine Patientenbeteiligung für ambulante Pflegeleistungen für alle Personen über 65 Jahre. Ab 1. Januar 2020 beträgt die Patientenbeteiligung maximal CHF 15.35 pro Tag und ist abhängig vom zeitlichen Einsatz der ambulanten Pflegeleistungen.
Nicht durch die Krankenkassen abgedeckte Leistungen, wie bei Angebot "Gestaltung des Alltags" beschrieben, werden nach Rücksprache berechnet. Wir betreiben ein Spendenkonto, welches helfen soll, finanzschwachen Menschen unkonventionelle Lösungswege zu ermöglichen. Die Spenden werden vollumfänglich für Projekte oder Dienstleistungen für unsere Patienten und deren Angehörigen verwendet. Herzlichen Dank!
Spendenkonto: Bank EKI CH84 0839 3053 8284 4423 6
Die erbrachten Pflegestunden werden zulasten der Krankenversicherung direkt den Krankenkassen in Rechnung gestellt.
Seit 1. April 2018 gilt im Kanton Bern eine Patientenbeteiligung für ambulante Pflegeleistungen für alle Personen über 65 Jahre. Ab 1. Januar 2020 beträgt die Patientenbeteiligung maximal CHF 15.35 pro Tag und ist abhängig vom zeitlichen Einsatz der ambulanten Pflegeleistungen.
Nicht durch die Krankenkassen abgedeckte Leistungen, wie bei Angebot "Gestaltung des Alltags" beschrieben, werden nach Rücksprache berechnet. Wir betreiben ein Spendenkonto, welches helfen soll, finanzschwachen Menschen unkonventionelle Lösungswege zu ermöglichen. Die Spenden werden vollumfänglich für Projekte oder Dienstleistungen für unsere Patienten und deren Angehörigen verwendet. Herzlichen Dank!
Spendenkonto: Bank EKI CH84 0839 3053 8284 4423 6